V E R E I N S N A M E N . D E

-  Z e n t r a l s t e l l e   f ü r   d e u t s c h e   F u ß b a l l - V e r e i n s n a m e n  -



Einstieg    • Sammlung Bezeichnungsnamen    • Sammlung Wortnamen    • Vertiefungen
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Club vs. Klub    • Phänomen Kleinbuchstaben im Kürzel    • Fusionsergebnisse
Willkür und Schicksal    • Erfinder bzw. Einführer    • Traditionsreichste Namensträger
Beeinflussung der Vereinsfarben    • Namensdarstellung in Wappen    • Hauptanfeuerungsrufe
Formale Zusätze    • Namensverbote    • Spitznamen    • Namenskultur und Volksaustausch




Vereinsnamensverbote



Für Fußballvereine besteht keine grenzenlose Namensfreiheit. Aus verschiedenen Gründen mußte bis heute immer wieder mal auf diesen oder jenen Namen verzichtet werden. Einwände drohen von drei Gewalten: 1. Politische Umstände. Davon zu trennen sind die einschneidenden Verbotswellen im Dritten Reich (Verbot der Arbeiter- und der DJK-Vereine, Zwangsfusionen) und in der DDR (Verbot aller Vereine), wovon die Vereinsnamen zwar mitbetroffen waren, doch lagerten die eigentlichen Problematiken anders. 2. Behördliche Eintragungsstellen (Deutschland: Amtsgerichte; Österreich: Innenministerium; Schweiz: Nichts Vergleichbares), bei deren Versagen auch beeinträchtigte andere Klubs auf dem Rechtswege. 3. Die Fußballverbände mit ihren Untergliederungen.



Namensverbote im NS-Staat bezogen sich fast nur auf Anglizismen, England war schließlich Kriegsgegner. Da „Club“ und „Kickers“ als eingebürgert galten, gab es in Deutschland aber nichts aufzuräumen. Doch in Österreich sollten die Machthaber einige für sie unerträgliche Vereinsnamen aufspüren. Blue Star Linz hatte sich schon vorbeugend in Blaue Elf Linz umbenannt, ohne je wieder umzukehren. Beim ASK Liesing + mußte die Voranstellung „Allround-“ in „Athletik-“ geändert werden (wobei Ersteres eh ein zu kurz gedachter Tarnname des Vereins war, um als Arbeitersportklub überhaupt durchzukommen). In Wien erfolgten 1940 weitere Maßnahmen: Red Star zu Rot-Stern 03, Blue-Star + zu Blau-Stern, White-Star + zu Weiß-Stern, „First Vienna FC“ zu FC Vienna Wien, „Association-“ zu „Amateur-“ beim Brigittenauer AF +. Gleiches Spielchen unter der spanischen Diktatur - aus Athletic Bilbao wurde Atlético Bilbao. Im Fall von Astoria Wien, das sich in den dann nicht mehr rückbenannten SV Breitensee + verwandelte, stieß offenbar gar der Latinismus auf Ungnade. Selbiges wird in Deutschland von Stella Bevergern (zu Grün-Weiß Bevergern) berichtet. Hier schienen einzelne Aufseher einem das Vereinsleben gezielt zur Hölle zu machen, etwa auch bei Vorwärts Gronau +, das im Bezeichnungsnamen „Sport-“ gegen „Spiel-“ auszutauschen hatte, oder bei Stern Lobmachtersen + (FC zu SpV).


Aus völlig anderem Antrieb läuteten die alliierten Besatzer 1945 die nächste Runde ein. Man wollte die Fußballklubs nicht mit selber Identität weiterleben lassen, weil von ihnen kaum Widerstand gegen das NS-Regime geleistet worden war. Allerdings verstrickten sich die Alliierten in ihren nicht vorhandenen Richtschnüren. Quer durch die Besatzungszonen reichten die Handlungs­formen von der sofortigen Wiederzulassung alter Klubs über die betreute Erschaffung neuer Sammelvereine bis zu jahrelangen Namensverboten. Vereine aus Niedersachsen, Bremen, Baden und dem Saarland berichten heute stolz in ihren Chroniken, wie sie die Zeit hinter Tarnnamen überdauerten: Eintracht Braunschweig (TSV Braunschweig), Göttingen 05 (Schwarz-Gelb Göttingen), Hannover 96 (Hannoverscher SV), Arminia Hannover (SV Bischofshol), VfL Osnabrück (1.FSV Osnabrück); Werder Bremen (Grün-Weiß Bremen); Freiburger FC (Fortuna Freiburg), SC Freiburg (VfL Freiburg), Offenburger FV (SpVgg Offenburg), FC Rastatt (Fortuna Rastatt), Singen 04 (Eintracht Singen), Villingen 08 (ASV Villingen); Borussia Neunkirchen (VfB Neunkirchen), FV Saarbrücken (1.FC Saarbrücken - nicht mehr rückbenannt!), Saar 05 Saarbrücken (SV Saarbrücken), SV Völklingen + (SuSG Völklingen). Einige Vereine versuchten zu betuppen, indem sie lediglich die ausgeschriebene Fassung ihrer Bezeichnungsnamen abänderten, z.B. von „Turn-“ zu „Tennis-“ (TuS Mayen, TuS Neuendorf) oder von „Bewegungsspiele“ zu „Ballspiele“ (VfB Dillingen, VfB Peine). Richtig geknechtet wurden hingegen die Fußballfreunde in Bremerhaven, kurzzeitig in Frankfurt und langjährig in West-Berlin, denn dort war ausschließlich der Name „SG“ gestattet, der zumindest in Berlin auch noch trostlos für „Sportgruppe“ stand. Vom historischen Kontext losgelöst hatten die Alliierten mit den deutschen Vereinsnamen ansich aber nur selten Probleme. Die Voranstellungen „Arbeiter-“ und „Freie/r“ waren ihnen zu politisch, namentliche Polizei-Sportvereine zu selbstbewußt, alte Jahreszahlen zu rückbesonnen, aber ansonsten wurde bloß der Name von Arminia Langeneicke als „zu kriegerisch“ beklagt. Einzig den Franzosen grauste vor dem angeblich paramilitärischen Turnen, was sich in ihrer Zone nicht nur im Ausübungsverbot und der Umbenennung aller „Turnhallen“ sowie „Jahnstraßen“ niederschlug, sondern auch in einer T- und jahnfreien Namenslandschaft.



Während Nord-, West- und Süddeutschland bald wieder aufatmen konnten, schlitterte der Osten bekanntlich in einen Ideologiestaat hinein, der alle Wurzeln kappte und u.a. auch ein neuartiges Vereinsnamensspektrum einführte. Zunächst durfte für einige Jahre allerorten nur anonym unter der Bezeichnung „SG“ gekickt werden. Im weiteren Verlauf gab es vor den Fittichen des Systems kaum ein Entrinnen. Wer wollte schon auffällig werden oder auf die Förderung durch einen Trägerverband verzichten? Anders als man vorschnell denken mag, besaßen jedoch nie alle Klubs den vorgesehenen Namen aus „BSG“ o.ä. und dem Kampfbegriff des Trägerverbands (oder einen sonstigen Werksnamen). Insbesondere „Vereinsnamen gemäß den Vereinsfarben“ waren durchaus geläufig, dazu einzelfallweise etliche andere herkömmliche Wortnamen. Unter den Bezeichnungs­namen sind weniger Ausbrüche festzustellen, zumal „(1.)FC“ und „SC“ zwangsbenannten Eliteklubs vorbehalten und deshalb für die Masse unerreichbar waren. Dafür blieb „SG“ öfter in Betrieb (u.a. bei den Dynamos, bei manchen Dorfklubs als einziger Namens­bestandteil neben dem Ortsnamen), auch „TSG“ kam regelmäßig vor (u.a. „Stadtvereine“ TSG Wismar +, TSG Meißen +, TSG Neustrelitz), dazu die FSG Naumburg +. TuS Empor Burg, TuS Kochstedt, TuS Fortschritt Magdeburg + sowie SF Johannistal wurden geduldet, und mit dem verpönten bürgerlich anklingenden „V“ mogelten sich sogar FSV Lok Dresden, TSV Luckenwalde +, TSV Köpenick + und SSV Fürstenwalde + durch. Auf verbotsfreie Verhältnisse ist von der arg bescheidenen Vielfalt handgezählter „Systemfehler“ gerade nicht zu schließen! Insgesamt betrachtet herrschten in der DDR sehr wohl Namensverbote, zwar in bestimmten Hinsichten mit Lockerungen, diese aber wiederum schwer nutzbar. Ein FSV Neubrandenburg und ein FSV Energie Cottbus mußten z.B. sofort umbenannt werden. Lange hätte sich das Volk sicher nicht mehr bevormunden lassen, wie der tolldreiste, ab 1987 auftauchende Vereinsname von Medizin 1896 Berlin + erahnen läßt. Das war übrigens zu einer Zeit, als andersherum die typischen Ostblock-Namen in der BRD verboten waren: Torpedo Kickers Altenhain + und Dynamo Windrad Kassel erhielten keine Aufnahme in den Hessischen Fußballverband, da in den nur aus sozialistischen Staaten bekannten Namensteilen unzulässige politische Aussagen vermutet wurden.



Verlassen wir die Politik und wenden uns - das betrifft nur Deutschland - dem Amtsgericht als Wächter über das Vereinsregister zu. In Anlehnung an § 18 II Handelsgesetzbuch blockt es solche Vereinsnamen ab, die gemäß Rechtsprechung „geeignet sind, über Art, Zweck, Größe, Alter oder sonstige Verhältnisse des Vereins zu täuschen“. Eine Täuschungsgefahr wäre zu bejahen, „wenn der Verein aufgrund des gewählten Namens eine ungerechtfertigte Hervorhebung gegenüber anderen gleichartigen Vereinen oder eine höhere Einschätzung der Öffentlichkeit erlangen kann“. Was für Fälle fielen wohl darunter? Wir kennen fußballspielende Vereine, die diesen Sport im Namen eigentlich ausschließen, vor allem „Turnvereine“, aber auch viele weitere vom Ski- bis zum Tischtennisklub. Das ist demzufolge also unschädlich. Spätestens der Umkehrschluß, wonach namentliche „Fußballklubs“ niemals andere Sparten eröffnen dürften, läuft tatsächlich ins Leere. Oder vielleicht darf der Wirkungsraum nicht übermäßig groß angegeben werden. Die Namen z.B. der „Deutschen Sportclubs“ DSC Arminia Bielefeld und DSC Wanne-Eickel sowie der zahlreichen DJK-Vereine könnte man so gesehen für irreführend halten - muß man aber nicht. Und wie sieht es mit dem Berliner Bootsverein „Motor-Yachtclub von Deutschland“ aus ?? Mittlerweile bezeichnen sich neubenannte Klubs scharenweise wahrheitswidrig als ersten derartigen Verein vor Ort. Kein Problem, über den Bedeutungsverlust des vorgeschalteten „1.“ weiß ja längst jedes Kind Bescheid. Wenigstens bei den Jahreszahlen sollte man dann aber Entscheidungen nach harter Faktenlage erwarten, damit Vereine keine falsche Tradition vorgaukeln können. Doch Pustekuchen, im Waffengeklirr der Befreiungskriege sei Deutschlands vermeintlich erster Sportverein geboren (SV 1813 Dennewitz), auf der Schwäbischen Alb das Fußballspiel erfunden (1.FC Heidenheim 1846), und der FC Hannover 21 sowie der Jugend-Fußballverein FC Berlin 23 feiern wohl bald wenige Jahre nach ihren Gründungen schon das 100jährige. Rechtspfleger, Guten Morgen! Offensichtlich wird alles im Halbschlaf durchgewunken. Mehr als einen Vorfall aus dem Jahr 1895 haben wir hier deshalb nicht zu bieten. Damals machte das Amtsgericht Harburg dem startbereiten „Turnklub Jahn Wilhelmsburg“ * einen Strich durch die Rechnung, denn „wo die Leute Kuhmist an den Stiefeln“ hätten, könne man „allenfalls einen Verein gründen, aber keinen Klub“ ...



Laut § 57 II Bürgerliches Gesetzbuch gilt es eine Verwechslungsgefahr zu vermeiden: „Der Name soll sich von den Namen der an demselben Orte (...) bestehenden eingetragenen Vereine deutlich unterscheiden.“. Fachkreise erachten diese Vorschrift als erfüllt, wenn „die Unterscheidung ohne gesteigerte Aufmerksamkeit erkennbar“ ist. Auch diese Bestimmung wird in den Amtsstuben allzu lasch gehandhabt, sonst hießen die beiden führenden Vereine Limburgs nicht VfR 07 Limburg und VfR 19 Limburg, während sich in einem Berliner Vorort die SG Rot-Weiß Neuenhagen mit dem FC Rot-Weiß Neuenhagen beharkt. In Dresden tummelten sich möglicherweise bis zu drei SSVs gleichzeitig (SSV 1992 Dresden +, SSV 04 Dresden +, Dresdner SSV), in Beuel gab es - auf wilder Ebene - früher zweimal Beueler FV 06. Unverständlich erscheint dabei, weshalb Ausgliederungen von Fußballabteilungen Namen tragen dürfen, die denjenigen der Stammvereine absichtlich (!) zum Verwechseln ähnlich sehen, einschließlich fast bis ganz übereinstimmender Farben und Wappen, wie z.B. beim SSV Jahn 2000 Regensburg gegenüber dem SSV Jahn 1889 Regensburg oder beim „SSV Ulm 1846 Fußball“ gegenüber dem SSV Ulm 1846. Daß jeweils nur der neuere Klub den Fußballsport im Angebot hat, ist doch unerheblich, denn die Stammvereine könnten ja jederzeit wieder solche Sparten einrichten. Auch Neugründungen im Zuge von Insolvenzen fallen meist nicht weit vom Stamm. Mit dem vertrackten Ergebnis, daß sich in einer Kleinstadt nun der Auffangverein SV Bockenem 2007 und der Nachfolgeverein SV Bockenem 1919/08 mit quasi identischen Namen, Farben und Wappen auf dem Platz begegnen. Welche Namensverbote aufgrund Verwechslungsgefahr können wir denn überhaupt aufzählen? Nun, in den Vereinsgeschichten des SC Freiburg und des Hamburger SV kam so etwas vor (s. „Namentliche Werdegänge“). Der schweizerische Klub Kreuzstern Winterthur (heute Phönix Seen) mußte seinen Namen an den Nagel hängen, weil die bekanntere Firma Maggi seinerzeit eine Kreuz-und-Stern-Grafik als Kennzeichen führte. Und dann wäre da noch die Posse um den Frankfurter Ringerverein AC Victoria Eckenheim, der seinen Ruf mit einer Umbenennung in AC Eintracht Frankfurt zu beflügeln suchte. Vom schnarchenden Amtsgericht wurde kein Einspruch erhoben. Jedoch machte der Fußballverein Eintracht Frankfurt vor Gericht erfolgreich eine Interessen­verletzung nach § 12 Bürgerliches Gesetzbuch geltend - um den Ringerverein anschließend als Abteilung bei sich aufzunehmen.


Wie schon angeklungen, entwickeln sich Vereinsnamen rund um die Zahlungsunfähigkeit zu heißen Eisen. Mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird der Klub zwar zum Zwangsabsteiger bestimmt, darf ansonsten aber hoffnungsfroh weiterspielen, obwohl er im rechtlichen Sinne aufgelöst ist. Bei glimpflichem Ausgang des Verfahrens bekommt er rückwirkend seinen ununterbrochenen Bestand bescheinigt, fängt mit schwarzer Null wieder an zu wirtschaften - und brauchte sich nie umzubenennen. Zahlreiche namhafte Klubs durchliefen diese Roßkur bereits. Mißlingt die Rettung, kann natürlich ein Nachfolgeverein gegründet werden, der allerdings in der untersten Spielklasse zu starten hat. Daher spaltet sich bei düsteren Aussichten vor oder während des Insolvenzverfahrens oft ein Auffangverein ab, den die Verbände anstatt des Pleiteklubs im Spielbetrieb belassen, um das Bemühen um die Fortführung der Tradition zu unterstützen. Aber, Auffang- und Nachfolgevereine dürfen den alten Namen nicht tragen. Zumindest eine Kleinigkeit muß abweichen. In der Tat werden meistens nur unauffällige Änderungen bei den nachgeordneten Namensbestandteilen durchgeführt, so daß die Öffentlichkeit nahezu keine Bruchstelle wahrnimmt. Hier eine Auswahl der Möglichkeiten: Von SpVgg Blau-Weiß 90 Berlin zu SV Blau Weiss Berlin +, von SC Tasmania 1900 Berlin zu SV Tasmania 73 Neukölln +, von SV Germania Datteln 1916 zu SF Germania Datteln 2002, von 1.SC 1905 Göttingen - über Umwege - zu 1.SC Göttingen 05, von FC Gütersloh zu FC Gütersloh 2000 +, von SpVgg Preußen Hameln 07 zu FC Preussen Hameln 07, von SV Eintracht Haiger zu FC Eintracht Haiger, von SC Jülich 1910 zu SC Jülich 1910/97, von SV Alemannia Trier zu SV Alemannia Trier 2013, von SC Weismain zu SCW Obermain, von 1. Würzburger FV 04 zu Würzburger FV. Wie sich das alles mit der oben behandelten Verwechslungsgefahr vertragen soll, ist ein Rätsel. Nach dem Abschluß des Insolvenzverfahrens beim aufgelösten Altverein und einem weiteren Sperrjahr darf dessen genauer Name vom Auffang- oder Nachfolgeverein erneut angenommen werden. Außer dem KSV Hessen Kassel, dem SC Schwarz-Weiß Bregenz, dem FC Wettingen, der SpVgg Blau-Weiß 90 Berlin und dem FC Gütersloh scheint dies jedoch komischerweise niemand getan zu haben.




Um am Spielbetrieb des DFB teilnehmen zu können, haben Vereine auch noch das Werbeverbot per Vereinsname nach § 15 II der Verbandssatzung zu beachten: „Änderungen, Ergänzungen oder Neugebungen von Vereinsnamen (...) zum Zwecke der Werbung sind unzulässig.“. Diese Regelung war keineswegs schon immer vorhanden. Vor dem Krieg mischten etwa Gelsenguß Gelsenkirchen, Dunlop Hanau, Deichsel Hindenburg, TuRa (!) Leipzig, Neumeyer Nürnberg und Singer Wittenberge in den höchsten Klassen mit. Im Rugby wurde HaWa-Alexandria Linden 1921 und 22 Vizemeister (HaWa = Hannoversche Waggonfabrik). Andere Klubs traten später in ihre Fußstapfen. 1969 entstand in Österreich die Idee, Vereinsnamen für Vertragszeiträume vorübergehend wahllos um Firmennamen zu ergänzen. Daraufhin veräußerte sich auch ein legendärer deutscher Fünfertrupp, bestehend aus VfR „OLI“ Bürstadt (OLI = Otto Limburg), VfR „Pegulan“ Frankenthal, Westfalia „Goldin“ Herne, ASV „Gummi Mayer“ Landau und SV „Chio“ Waldhof. Daß sich diesem Finanzierungsmodell nur so wenige Klubs hingaben, zeigt, wie verrucht die Sache eigentlich war. Die Gewitterwolken schienen schon verzogen, da zündete Eintracht Braunschweig 1983 die nächste Bombe. Wie z.B. auch Olympia (!) Wilhelmshaven oder Atlas Delmenhorst (s. „Zeitgeschehen / Fall Atlas Delmenhorst“) wollte der Verein sich rein nach einem Sponsoren benennen - hier allerdings nach einem hochprozentigen Kräuterschnaps! DFB und Eintracht stritten sich darüber durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof. Obwohl der Klub aus dem Verfahren als Sieger hervorging, verzichtete er schließlich doch auf die Umbenennung in „Jägermeister Braunschweig“. Für den DFB war das gleichwohl Signal genug, umgehend den Verbotsparagraphen in seine Statuten aufzunehmen. Alteingesessene Namen genießen weiterhin Bestandsschutz, so diejenigen der Werksklubs Wacker (!) Burghausen, Quelle/1860 Fürth, Carl Zeiss Jena, Salamander Kornwestheim, Bayer Leverkusen, und der Sponsorennamenklubs RSK Freyburg (RSK = Rotkäppchen-Sektkellerei), Sonnenhof Großaspach, Ford Niehl, Opel Rüsselsheim, Röchling Völklingen, Olympia Wilhelmshaven. Seitdem schleichen verschiedene Klubs um das Verbot herum. Mal werden neue Abkürzungs­inhalte vorgeschickt („Leichtathletik und Rasensport“ statt „La Rome“ bei LR Ahlen +, „RasenBallsport“ statt „Red Bull“ bei RB ‚Leipzig’), mal zwackt man einen Buchstaben ab („Borea“ Dresden statt „Boreas“), mal erfolgen eindeutige Hinweise auf die Wirtschaftszweige (EGC Wirges = „Eintracht Glas Chemie“, Blau-Weiß Energie Prenzlau), und der Name des Greizer SV ist im Wappen aus der selben Schriftart wie der Schriftzug der Brauerei „Greizer“ gefertigt ... Schaut man sich die Zustände in Österreich oder in anderen Sportarten an, dürfte dem Werbeverbot per Vereinsname aber wohl das letzte Stündlein geschlagen haben.


Zum Schluß hätten wir noch Umbenennungen aufgrund von Sperenzchen des früheren „Schweizerischen Fußball- und Athletikverbands“ (SFAV) im Angebot. Mehrere Vereine mußten sich bei ihren Aufnahmegesuchen in den 1910er Jahren neue Namen ausdenken, weil der jeweils getragene Wortname nur einmal im schweizweiten Bestand verzeichnet sein sollte !! Daher benannte sich der FC Kickers Bern wegen des FC Kickers Luzern in FC Minerva + um, der FC Concordia Bern wegen des FC Concordia Basel in FC Zähringia +, der FC Young Fellows Basel wegen des FC Young Fellows Zürich (heute „SC YF Juventus Zürich“) in VfR Basel (heute VfR Kleinhüningen). Für Concordia Bern war es bereits der zweite Namensverlust gewesen, nachdem man schon beim Eintritt in den bernischen Verband dank solcher Umstände den Namen Viktoria hatte ablegen müssen. Man führe es sich vor Augen: FC Zürich und FC Basel zugleich im Verband, das sollte - wieso auch nicht - in Ordnung sein, Young Fellows Zürich und Young Fellows Basel, das nicht. Ein anderer Grund als Stumpfsinn ist hierin nicht zu erkennen. Weder können die Ortsnamen gefehlt haben, denn dann hätten die Zweiten den ihrigen sicher einfach nur drangehängt, noch klebte der SFAV an der archaischen Ansicht fest, daß bei Wortnamenklubs der Wortname gleichbedeutend mit dem Ortsnamen bei Bezeichnungsnamenklubs wäre, denn dann hätten die Zweiten ja nur den Bezeichnungsnamen abzuändern brauchen. Nun tut sich die Frage auf, ob der auffällige schweizerische Wortnamen-Mangel vielleicht mit dieser verbandsmäßigen Machtausübung erklärbar ist. Gänzlich nicht, dafür war die FC-pur-Lastigkeit von Anfang an zu deutlich ausgeprägt. Jedoch machte der SFAV dem Fußballvolk zumindest weis, daß Standard-Wortnamen eine Einbildung seien! Von weiteren Ablehnungen in den 1930er Jahren war dann sogar der Bezeichnungsname „Ballspielclub“ betroffen, den damals ein Zürcher Verein (heute BC Albisrieden) trug, weshalb sich der beitrittswillige Ballspielclub Basel notgedrungen in „Ballsportclub“ (heute BCO Alemannia Basel) umbenannte. Und auch ein nächster FC Young Fellows Basel versuchte es wieder, blitzte aber ebenso ab. Diese jungen Kameraden, so die Übersetzung ihres Namens, wichen auf „Young Kickers“ + aus. Das wurde vom Narrenschiff SFAV anstandslos genehmigt.